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Hinweise zur Batterieentsorgung
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt
haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf
den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den
Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
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Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie
Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in
Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt
des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das
Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel
ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG
als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den
Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG
eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht
zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen
abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen
Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die
Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke
quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das
Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
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Die Hinweise zur Batterieentsorgung können Sie sich auch als PDF-Datei herunterladen oder ausdrucken.
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Batterieentsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung
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